@article{oai:air.repo.nii.ac.jp:00005209, author = {棟久, 敬 and MUNEHISA, Takashi}, issue = {76}, journal = {秋田大学教育文化学部研究紀要 人文科学・社会科学}, month = {Mar}, note = {Dieser Beitrag behandelt die Religionsfreiheit im öffentlichen Raum(Zum Beispiel Gerichitssaal). Es ist umstritten, ob und inwieweit die Muslime Religionsfreiheit in der Justiz ausüben können. Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 2020 darf der Gesetzgeber das Tragen des Kopftuchs von einer muslimischen Rechtsreferendarin aufgrund des Grundsatz der weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates, der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege und der negativen Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Verfahrensbeteiligten verbieten. In der Justiz trete der Staat dem Bürger klassisch-hoheitlich und daher mit größerer Beeinträchtigungswirkung gegenüber. In der abweichenden Meinung des Richters Maidowski und der Literatur ist der Beschluß viel kritisiert. Die religiöse Neutralitätspflicht des Staates dürfte nicht mit der Pflicht seiner Amtsträger identifizieren. Das Verbot der religiösen Bekundungen könne tatsächlich nur den muslimischen Frauen angewandt werden. Die von Art.12 Abs.1 GG verbürgte Ausbildungsfreiheit sei im Beschluß nichit genug geprüft. Die Religionsfreiheit der muslimischen Leute, die die Minderheit in der deutschen Gesellschaft sind, muss im öffentlichen Raum, z.B. Justiz, möglichst viel gewährleisten.}, pages = {99--111}, title = {公共空間における信教の自由 ―イスラーム教徒の司法修習生のスカーフ着用に関するドイツの判例の検討を中心として}, year = {2021} }